Der Verband hat die Aufgabe, seine Mitglieder und deren Einzelverbände zu fördern, zu überwachen und zu beraten, insbesondere deren Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zu prüfen und den Austausch von Erfahrungen zu vermitteln. Behörden und anderen Stellen sollen Anregungen zur allgemeinen Förderung von Wasserwirtschaft und Landeskultur gegeben werden.
Der Landesverband wurde 1954 auf Grundlage des Wasserverbandsrechts aus dem Jahr 1937 errichtet. Heutige Rechtsgrundlage ist das Wasserverbandsgesetz (WVG) v. 12.02.1991, (BGBL, I, S. 405).
Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz.
Mitglieder sind:
Verbandsorgane sind der Vorstand und der Verbandsausschuss.
Der
Vorstand besteht aus dem ehrenamtlichen Verbandsvorsteher und seinem Stellvertreter.
Verbandsvorsteher: | Eberhard Hartelt, | Göllheim, |
Stellvertreter: | Hans Josef Götten, | Heidweiler, |
Geschäftsführer: | Ralph Gockel, | Bad Kreuznach, |
Verbandsprüferin: | Anne-Katrin Merz, | Bad Kreuznach, |
Der Verbandsausschuss hat elf ehrenamtliche Mitglieder. Zehn Ausschussmitglieder werden nach Wahlvorschrift ihrer Verbände gewählt.
Diese sind:
Geschäftsstelle des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände Rheinland- Pfalz
55543 Bad Kreuznach | Burgenlandstr. 7 | |
Telefon | 0671-793-191 | |
Fax: | 0671-793-833 | |
E-Mail: | anne-katrin.merz@lwk-rlp.de | |
Geschäftsführer: | 0671/793-138 | |
E-Mail: | ralph.gockel@lwk-rlp.de | |