Aufgaben der Einzelverbände in Rheinland-Pfalz
Die Wasser- und Bodenverbände übernehmen unterschiedliche Aufgaben, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wasserverbandsgesetzes zulässig sind:
- Entwässerung/Dränung landwirtschaftlicher
Grundstücke
Dies sind Wasser- und Bodenverbände zur Entwässerung von landwirtschaftlich
genutzten Grundstücken innerhalb des abgegrenzten Verbandsgebietes durch
Melioration oder Dränung, einschließlich Unterhaltung der geschaffenen
Anlagen. Es handelt sich um Verbände mit dinglicher Mitgliedschaft, d.
h. um die Mitgliedschaft von Grundstücken, die vom jeweiligen Grundstückseigentümer
ausgeübt wird.
- Weidetränkanlagen
Die Wasser- und Bodenverbände mit der Aufgabe Herstellung, Betrieb und
Unterhaltung von Viehweidetränkanlagen haben ebenfalls wie die unter
1 genannten Verbände innerhalb des flächenmäßig abgegrenzten Verbandsgebietes
dingliche Mitglieder. Hier werden die Weidetiere über die installierten
Tränkestellen mit frischem Trinkwasser versorgt. Es handelt sich ausschließlich
um eine landwirtschaftliche Tätigkeit zur Versorgung der
Weidetiere.
- Beregnung landwirtschaftlicher Grundstücke
Die Beregnungsverbände, unabhängig von der Art der Wasserbeschaffung (Oberflächenwasser,
Brunnen, Quellen) und Art der Beregnung (Flächenregner, Tröpfchenbewässerung
etc.) haben ebenfalls dingliche Mitglieder. Die Verbände haben die
Aufgabe, der Landwirtschaft innerhalb eines Verbandsgebietes Wasser zur
Verfügung zu stellen und die entsprechenden Anlagen herzustellen,
zu betreiben und zu unterhalten.
- Gewässerunterhaltung
Aufgabe nach den Wassergesetzen, wie Bau und Unterhaltung von Anlagen in
und an Gewässern; Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung
von Gewässern. Die Verbände haben dingliche, bei den nach dem Wasserverbandsgesetz
(WVG) gebildeten Verbänden, oder soweit nach dem Zweckverbandsgesetz gebildet
kommunale Mitglieder.
- Wasserbeschaffung
Hierbei handelt es sich um Wasser- und Bodenverbände mit Aufgabe der Trinkwasserversorgung. Anschlussnehmer sind Grundstücks- bzw. Hauseigentümer.
- Gemeinschafts-Obstanlagen
Diese Verbände mit ebenfalls nur dinglichen Mitgliedern haben die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von Obstanlagen zur Aufgabe. Bei diesen Verbänden erfolgt keine Bewässerung der Anlagen.
- Förderung der Landentwicklung
Kulturbaumaßnahmen im Bereich der Flurbereinigung,
durch den Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland Pfalz -VTG-.
- Pheromonanwendergemeinschaften
Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von biologisch-biotechnischen Einrichtungen
oder Verfahren zur gewässerschonenden Schaderregerbekämpfung im Weinbau.
- Weitere nach dem WVG zulässige Aufgaben sind:
Bodenverband, Abwasserbeseitigung, Kompostverband, Monorackbahn
zur Bewirtschaftung von Steilstlagen im Weinbau an der Mosel, Bewirtschaftung
von Stauanlagen.